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   VG Hamburg, 28.09.2023 - 17 K 983/23   

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VG Hamburg, 28.09.2023 - 17 K 983/23 (https://dejure.org/2023,26612)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.2023 - 17 K 983/23 (https://dejure.org/2023,26612)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 2023 - 17 K 983/23 (https://dejure.org/2023,26612)
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  • VG Hamburg PDF

    Erfolglose Klage gegen eine aufgrund rückständiger Sozialversicherungsbeiträge erlassene Gewerbeuntersagung

 
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  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Hamburg, 28.09.2023 - 17 K 983/23
    Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus gewerbebezogenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1982, 1 C 146.80, BVerwGE 65, 1, juris Rn. 13; Beschl. v. 16.2.1998, 1 B 26.98, juris Rn. 4; Beschl. v. 5.3.1997, 1 B 56.97, juris Rn. 5).

    Für die Unzuverlässigkeitsbeurteilung relevante Umstände, die im Zeitraum zwischen Widerspruchsbescheid und Unanfechtbarkeit der Untersagungsverfügung eintreten, sind dem Wiedergestattungsverfahren zuzuordnen, nicht dem Untersagungsverfahren (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1982, 1 C 146/80, juris, Rn. 14).

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus VG Hamburg, 28.09.2023 - 17 K 983/23
    Unzuverlässig für eine künftige gewerbliche Tätigkeit ist, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (BVerwG, Beschl. v. 9.4.1997, 1 B 81/97, juris Rn. 5).

    Dies schließt es aus, allein auf eine bestimmte Höhe von Steuerrückständen abzustellen, denn dadurch könnte die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit nur zu einem Teil erfasst werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.4.1997, 1 B 81.97, juris Rn. 5; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.5.2018, 3 B 334/17, juris Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 1 B 56.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

    Auszug aus VG Hamburg, 28.09.2023 - 17 K 983/23
    Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus gewerbebezogenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1982, 1 C 146.80, BVerwGE 65, 1, juris Rn. 13; Beschl. v. 16.2.1998, 1 B 26.98, juris Rn. 4; Beschl. v. 5.3.1997, 1 B 56.97, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 B 334/17

    Gewerbeuntersagung; Steuerschulden

    Auszug aus VG Hamburg, 28.09.2023 - 17 K 983/23
    Dies schließt es aus, allein auf eine bestimmte Höhe von Steuerrückständen abzustellen, denn dadurch könnte die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit nur zu einem Teil erfasst werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.4.1997, 1 B 81.97, juris Rn. 5; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.5.2018, 3 B 334/17, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19

    Widerruf einer Spielhallenerlaubnis wegen Steuerschulden; gewerberechtliche

    Auszug aus VG Hamburg, 28.09.2023 - 17 K 983/23
    Erforderlich ist nur, dass die Steuerrückstände - um für die Beurteilung der Zuverlässigkeit als Gewerbetreibender aussagekräftig zu sein - gewerbebezogen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 31.1.2020, 4 Bs 216/19, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus VG Hamburg, 28.09.2023 - 17 K 983/23
    Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus gewerbebezogenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1982, 1 C 146.80, BVerwGE 65, 1, juris Rn. 13; Beschl. v. 16.2.1998, 1 B 26.98, juris Rn. 4; Beschl. v. 5.3.1997, 1 B 56.97, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus VG Hamburg, 28.09.2023 - 17 K 983/23
    Maßgeblicher Zeitpunkt ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts derjenige der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, Urt. v. 19.12.1995, 1 C 3/93, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95

    Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der

    Auszug aus VG Hamburg, 28.09.2023 - 17 K 983/23
    Dem Anspruch auf erneute Zulassung zur selbständigen Gewerbeausübung bei Entfallen der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit kann durch die Wiedergestattung gemäß § 35 Abs. 6 GewO Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.6.1995, 1 B 83/95, juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 12.03.1997 - 1 B 72.97

    Begründung der Unzuverlässigkeit durch die Ansammlung von Steuerschulden -

    Auszug aus VG Hamburg, 28.09.2023 - 17 K 983/23
    Die Gewerbeaufsichtsbehörden und Verwaltungsgerichte sind nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung zu prüfen und in diesen Zusammenhang ggf. weitere Ermittlungen vorzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.3.1997, 1 B 72.97, juris Rn. 4).
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